Die Aufgaben der Staatlichen Schulämter sind festgelegt in Art. 111, Satz 1 BayEUG:

(1) Zur staatlichen Schulaufsicht gehören

  1. die Planung und Ordnung des Unterrichtswesens,

  2. die Sicherung der Qualität von Erziehung und Unterricht, insbesondere durch den Abschluss von Zielvereinbarungen mit den Schulen,

  3. die Förderung und Beratung der Schulen, auch unter Einbeziehung der staatlichen Schulberatungsstellen,

  4. die Aufsicht über die inneren und äußeren Schulverhältnisse sowie über die Schulleitung und das pädagogische Personal und

  5. die Förderung der Zusammenarbeit der Schulen mit den Jugendämtern und den Trägern der freien Jugendhilfe sowie anderen Trägern und Einrichtungen der außerschulischen Erziehung und Bildung bei der Erfüllung ihrer gemeinsamen Aufgaben.

Die Schulaufsichtsbehörden arbeiten schulartübergreifend zusammen.

Daraus ergeben sich für die Staatlichen Schulämter in der Stadt und im Landkreis Passau folgende Schwerpunkte:

Unterrichtsqualität Unterrichtsentwicklung

Interne und externe Schulentwicklung Evaluation

Personalentwicklung Personalförderung

Personalverwaltung

Systematische Betreuung in Erziehungs- und Unterrichtsfragen

Aus- und Fortbildung von Lehrkräften

Dienstrechtliche und dienstaufsichtliche Aufgaben

Konflikt- und Beschwerdemanagement

Organisations- und Verwaltungsmanagement

Realisierung bildungs- und schulpolitischer Entscheidungen

Schul- und Unterrichtsorganisation

Öffentlichkeitsarbeit

Kooperation mit schulischen und nichtschulischen Partnern

Staatliche Schulämter in Bayern werden gemäß dem Bayerischen Gesetz für das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) gemeinsam von einem Schulaufsichtsbeamten (Fachlicher Leiter) und vom Landrat oder dem Oberbürgermeister (Rechtlicher Leiter) geführt.

Das Staatliche Schulamt in der Stadt Passau wird von Herrn Schulamtsdirektor Klaus Sterner (Fachlicher Leiter – Angelegenheiten überwiegend fachlicher Natur) und von Herrn Oberbürgermeister Jürgen Dupper (Rechtlicher Leiter – Angelegenheiten überwiegend rechtlicher Natur), das Staatliche Schulamt im Landkreis Passau von Herrn Schulamtsdirektor Klaus Sterner und Herrn Landrat Raimund Kneidinger (in Angelegenheiten vorwiegend rechtlicher Natur) geleitet.

Vom Staatlichen Schulamt als Schulaufsichtsbehörde ist die Schulverwaltung Passau zu unterscheiden. Diese städtische Behörde ist für den Schulaufwand der Schulen (z.B. Gebäude der Schulanlage, Sportstätten, Lehr- und Lernmittel) zuständig.